RATGEBER KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Künstliche Intelligenz wirkt sich immer mehr auf unseren Alltag und unsere Arbeitswelt aus. Es entstehen neue Berufe, während andere wegfallen und die Arbeitsprozesse verändern sich, da sie unter Einsatz von K.I. effizienter gestaltet werden können.
Der Umgang mit künstlicher Intelligenz erfordert Einiges an Sachverstand, weshalb es unbedingt erforderlich ist, sich das nötige Know-how anzueignen, um die Vorteile von K.I. für das eigene Unternehmen nutzen zu können.
Willst Du in Deinem Arbeitsalltag die Vorteile künstlicher Intelligenz nutzen?
Wir vermitteln Dir einen Experten, der Dich bei diesem Wandel unterstützt und berät.
FAQ
Das Thema der künstlichen Intelligenz wirft viele Fragen auf. Vielleicht können wir Dir hier schon einige davon beantworten.
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Was ist Künstliche Intelligenz (KI)?
Man unterscheidet häufig zwischen schwacher und starker K.I.: Um eine schwache K.I. handelt es sich, wenn gezielt Algorithmen für bestimmte, abgegrenzte Problemstellungen entwickelt werden.
Eine starke K.I. beschreibt eine universelle Intelligenz, die in verschiedensten Bereichen gute Leistungen erreicht, intelligente Entscheidungen trifft und dementsprechend handelt.
Welche Vorteile bringt die KI in der Arbeitswelt?
Durch die Automatisierung der alltäglichen Aufgaben, Beseitigung von Fehlern und Abnahme von Routineaufgaben, kann die Arbeit effizienter gestaltet werden.
Der Mensch kann dann mehr Zeit und Konzentration für übergeordnete Aufgaben einsetzen.
K.I. kann dazu eingesetzt werden, Risiken durch proaktive Problemlösungen und intelligente Richtlinien zu managen, sodass sich Sicherheitsverletzungen verhindern lassen, bevor sie auftreten.
Was gilt für den Einsatz von KI hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats?
Im Zusammenhang der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte legt das Betriebsrätemodernisierungsgesetzes fest, dass der Betriebsrat künftig ohne weiteres einen Sachverständigen hinzuziehen darf.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von K.I. erstellt werden.
Dasselbe gilt auch bei der Feststellung von Richtlinie über die personelle Auswahl. Plant der Arbeitgeber im Betrieb K.I. einzusetzen, muss er den Betriebsrat frühzeitig darüber informieren und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
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