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Occupational health and safety
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Arbeitsschutz als Führungsaufgabe in der betrieblichen Praxis
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Digitaler Stress und Prävention
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Gefährdungsbeurteilung als Instrument des Gesundheitsmanagements
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Krankheitsbedingte Fehlzeiten und Kündigung
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Stressprävention im Arbeitsalltag
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Suchtprävention im Unternehmen
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Überlastungsanzeige
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Spezialseminare - FAQ
Was sind Spezialseminare und wann sind sie sinnvoll?
Spezialseminare vertiefen ausgewählte Themenfelder, z. B. Künstliche Intelligenz (AI), Datenschutz und Digitalisierung, Konfliktlösung und Einigungsstelle und Personalmanagement. Sie sind sinnvoll, wenn konkrete betriebsbezogene
Fragestellungen oder Projekte anstehen und das Gremium vertiefte Fachkenntnisse
benötigt.
Wie unterscheiden sich Spezialseminare von Grundlagenseminaren?
Spezialseminare setzen in der Regel Basiskenntnisse voraus und gehen fachlich und methodisch tiefer. Sie sind praxisorientiert und behandeln oft komplexe Einzelfragen, die mit Fallstudien, Framing für Verhandlungen und Tools zur Umsetzung verbunden sind.
Wer trägt die Kosten für Spezialseminare?
Grundsätzlich werden die notwendigen Kosten für einen Seminarbesuch
von Betriebsräten gemäß § 40 BetrVG vom Arbeitgeber übernommen. Der Betriebsrat hat allerdings darauf zu achten, dass keine unnötigen Kosten verursacht werden, die Kosten also verhältnismäßig sind. Zum Kostenspektrum zählen Seminargebühren, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Entgeltfortzahlung für die Zeit der Teilnahme. Wir liefern Formulierungshilfen für den Betriebsratsbeschluss und Argumentationshilfen für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Wie wähle ich das passende Spezialseminar aus?
Wir empfehlen: Erstelle ein kurzes Bedarfsprofil (aktuelles Thema, Vorwissen, Ziel), und stimme ab, welche Rolle die erlernten Inhalte im Betrieb spielen sollen (z. B. Verhandlungsführung, rechtliche Einschätzung, Begleitung eines
Einigungsstellenverfahrens). Gerne bieten wir ein Vorgespräch zur Bedarfsanalyse an.