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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt allen im Unternehmen zugute.

Wir helfen Dir, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und Gesundheit im Betrieb nachhaltig zu fördern.

  • Passende Fachberatung

    Wir vermitteln erfahrene Expert/innen für alle Fragen rund um Arbeitsschutz, Gesundheit, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen und Prävention.

  • Strategische Unterstützung

    Von der Analyse bis zur Umsetzung, wir begleiten Euch bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber, in der Einigungsstelle oder bei der Gestaltung neuer Maßnahmen.

  • Rechtskonform und fundiert

    Unsere Beratung basiert auf § 80 Abs. 3 BetrVG, mit fundiertem Fachwissen, juristisch sauber und abgestimmt auf Eure konkreten Herausforderungen.

  • Sicherheitsmaßnahmen

    • Gefährdungsbeurteilung
      Erkennen von Risiken am Arbeitsplatz und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
    • Unfallverhütung & Brandschutz
      Vorbeugung durch klare Maßnahmen und gezielte Schulungen.
    • Erste Hilfe & Notfallmanagement
      Ausstattung, Schulung und Organisation für den Ernstfall.
  • Schulung und Arbeitsplatzgestaltung

    • Schulung & Sensibilisierung
      Regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
    • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
      Anpassung der Arbeitsbedingungen zur Vermeidung körperlicher Belastungen.
    • Sicherheitsbeauftragte
      Auswahl und Schulung zur wirksamen Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  • Betriebliche Gesundheitsvorsorge

    • Gesundheitsförderung & Prävention
      Programme für körperliche und psychische Gesundheit, inklusive Arbeitshygiene.
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
      Gesundheit strategisch verankern und langfristig fördern.
    • Arbeitsmedizin & psychische Gesundheit
      Regelmäßige Checks, Beratung zu Risiken und Unterstützung bei Belastungen.

Häufig gestellte Fragen:

Wer kann eine Beratung zum Arbeitsschutz beauftragen?

Betriebsräte oder Arbeitgeber. Bei Bedarf auch gemeinsam, für eine konstruktive Lösung.

Wird das vom Arbeitgeber bezahlt?

Ja, sofern der Einsatz notwendig und angemessen ist (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Wir unterstützen bei der Argumentation und Abstimmung.

Was bringt das konkret?

Klarheit, Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen, für ein gesundes, motiviertes Team.