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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt allen im Unternehmen zugute.
Wir helfen Dir, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und Gesundheit im Betrieb nachhaltig zu fördern.
Unsere Leistungen:
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Passende Fachberatung
Wir vermitteln erfahrene Expert/innen für alle Fragen rund um Arbeitsschutz, Gesundheit, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen und Prävention.
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Strategische Unterstützung
Von der Analyse bis zur Umsetzung, wir begleiten Euch bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber, in der Einigungsstelle oder bei der Gestaltung neuer Maßnahmen.
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Rechtskonform und fundiert
Unsere Beratung basiert auf § 80 Abs. 3 BetrVG, mit fundiertem Fachwissen, juristisch sauber und abgestimmt auf Eure konkreten Herausforderungen.
Schwerpunkte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung
Erkennen von Risiken am Arbeitsplatz und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. - Unfallverhütung & Brandschutz
Vorbeugung durch klare Maßnahmen und gezielte Schulungen. - Erste Hilfe & Notfallmanagement
Ausstattung, Schulung und Organisation für den Ernstfall.
- Gefährdungsbeurteilung
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Schulung und Arbeitsplatzgestaltung
- Schulung & Sensibilisierung
Regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. - Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Anpassung der Arbeitsbedingungen zur Vermeidung körperlicher Belastungen. - Sicherheitsbeauftragte
Auswahl und Schulung zur wirksamen Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
- Schulung & Sensibilisierung
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Betriebliche Gesundheitsvorsorge
- Gesundheitsförderung & Prävention
Programme für körperliche und psychische Gesundheit, inklusive Arbeitshygiene. - Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesundheit strategisch verankern und langfristig fördern. - Arbeitsmedizin & psychische Gesundheit
Regelmäßige Checks, Beratung zu Risiken und Unterstützung bei Belastungen.
- Gesundheitsförderung & Prävention
Häufig gestellte Fragen:
Wer kann eine Beratung zum Arbeitsschutz beauftragen?
Betriebsräte oder Arbeitgeber. Bei Bedarf auch gemeinsam, für eine konstruktive Lösung.
Wird das vom Arbeitgeber bezahlt?
Ja, sofern der Einsatz notwendig und angemessen ist (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Wir unterstützen bei der Argumentation und Abstimmung.
Was bringt das konkret?
Klarheit, Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen, für ein gesundes, motiviertes Team.