Nachhaltigkeit und Compliance im Betrieb mitgestalten

Nachhaltigkeit und ethisches Verhalten sind längst mehr als ein Imagethema – sie berühren Verhaltensrichtlinien, Lieferketten und den Schutz von Hinweisgebern direkt im Betrieb. Diese Kollektion bündelt Seminare zu Compliance, ESG, dem Hinweisgeberschutzgesetz und praktischer Nachhaltigkeit. Sie helfen Dir, neue Anforderungen früh zu erkennen und Deine Mitbestimmung fundiert einzubringen. Ein Blick in die Liste zeigt Dir, welches Seminar zu Deinem aktuellen Thema passt.

Nächste Termine

November 2026

30.11. — 03.12.2026
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März 2027

01.03. — 04.03.2027
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Oktober 2027

04.10. — 07.10.2027
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Februar 2028

07.02. — 10.02.2028
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November 2028

06.11. — 09.11.2028
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März 2029

19.03. — 22.03.2029
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November 2029

26.11. — 29.11.2029
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Einklappbarer Inhalt

Was beinhalten die Seminare zum Thema Nachhaltigkeit und Ethik?

Die Seminare zeigen Dir, wie verantwortungsvolle Unternehmensführung rechtlich und praktisch im Betrieb verankert wird und wo Du mitreden kannst. Es geht um Compliance und Verhaltensrichtlinien, den Schutz von Hinweisgebern, Verantwortung entlang der Lieferkette und gelebte Nachhaltigkeit. Du lernst, Anforderungen einzuordnen und Deine Positionen in Transformationsprozessen fundiert einzubringen.

Für wen sind die Seminare geeignet?

Die Seminare passen für alle, die im Betrieb Verantwortung für Compliance, Nachhaltigkeit oder faire Prozesse tragen oder bei entsprechenden Vorhaben mitwirken. Wenn Du Verhaltensrichtlinien beurteilst, den Hinweisgeberschutz begleitest oder ESG- und Lieferkettenthemen einordnen willst, findest Du hier das passende Rüstzeug.

Welche Themen werden behandelt?

Die Kollektion spannt den Bogen von Compliance und Verhaltensrichtlinien im Betrieb über das Hinweisgeberschutzgesetz bis zu Lieferketten, Corporate Compliance und ESG sowie praktischer Nachhaltigkeit im Betrieb. Du beschäftigst Dich damit, wie ethische Standards gesetzt, Hinweise sicher gemeldet und ökologische wie soziale Verantwortung entlang der Lieferkette umgesetzt werden. So siehst Du die einzelnen Themen im Zusammenhang.

Wer trägt die Kosten für ein Seminar?

Ist ein Seminar für Deine Betriebsratsarbeit erforderlich, besteht ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Für den Beschluss des Gremiums und die Mitteilung an die Geschäftsleitung stellen wir Dir Muster bereit. Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern eine erste Orientierung.

Warum ein Seminar bei CampusArbeitswelt buchen?

Du bekommst konkrete, direkt anwendbare Ergebnisse statt reiner Theorie – vermittelt von erfahrenen Referenten mit echter Praxiserfahrung in Nachhaltigkeit und Ethik. Nach dem Seminar bleibst Du nicht allein: Eine kostenlose Hotline für Praxisfragen steht Dir sechs Monate lang zur Verfügung, ergänzt durch Vertiefungs- und Bonusmaterial.