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CampusArbeitswelt - Deine Meldestelle – rechtssicher betreut

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Mit einer Hinweisgeberschutzlösung sicherst Du Dein Unternehmen, erfüllst gesetzliche Vorgaben, minimierst Risiken und stärkst das Vertrauen Deiner Mitarbeitenden. Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist Pflicht – wir übernehmen den kompletten Prozess, damit auf Dich kein zusätzlicher Aufwand zukommt.

Jetzt Bedarf klären
Vollständige Details anzeigen

✓ Schnelle Eingangsbestätigung jeder Meldung – schriftlich innerhalb von 7 Tagen

✓ Juristische Prüfung, ob gemeldete Verstöße dem HinSchG entsprechen

✓ Direkter, vertraulicher Kontakt mit den Hinweisgebern

✓ Effiziente Folgemaßnahmen über interne oder externe Stellen

Situation klären

Gemeinsam schauen wir uns an, wie Deine Organisation aufgestellt ist und welche Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auf Dich zukommen.

Passende Lösung finden

Auf dieser Basis richten wir die passende Meldestelle für Dich ein und klären, wie die Zusammenarbeit im Alltag konkret aussieht.

Meldungen bearbeiten

Geht eine Meldung ein, bestätigen wir den Eingang, prüfen den Sachverhalt juristisch und leiten bei Bedarf Folgemaßnahmen ein – ohne Aufwand für Dein Team.

Deine Meldestelle. Unser Service.

Rechtssicher

HinSchG-konform und fristgerecht. Du erfüllst Deine gesetzliche Pflicht, ohne selbst tief in jedes Detail einsteigen zu müssen.

Vertraulich

Meldungen werden geschützt behandelt. Das sichert die Hinweisgeber und Deine Organisation gleichermaßen ab.

Ohne Mehraufwand

Wir übernehmen den kompletten Prozess. So beugst Du Risiken vor, statt später Krisen managen zu müssen.

FAQ

Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Ob und ab wann das für Dich gilt, hängt von Größe und Art Deiner Organisation ab. Wir schauen uns Deine Situation gemeinsam an und ordnen ein, was auf Dich zutrifft.

Was passiert, wenn eine Meldung eingeht?

Wir bestätigen den Eingang jeder Meldung schriftlich innerhalb von 7 Tagen. Anschließend prüfen wir, ob der gemeldete Verstoß den Bestimmungen des HinSchG entspricht, und stehen mit dem Hinweisgeber in Kontakt. Ist es nötig, leiten wir passende Folgemaßnahmen ein.

Entsteht für unser Team zusätzlicher Aufwand?

Nein. Wir übernehmen den kompletten Prozess der Meldestelle – von der Eingangsbestätigung über die juristische Prüfung bis zu den Folgemaßnahmen. So kannst Du Dich weiter auf Deine eigentlichen Aufgaben konzentrieren.

Was kostet die Lösung?

Der jährliche Grundpreis liegt bei 250,- €. Was im Einzelfall dazukommt, hängt vom Umfang der Betreuung ab – das klären wir vorab transparent mit Dir. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bereit für Deine rechtssichere Meldestelle?

Wenn Du Deine gesetzliche Pflicht erfüllen und Deine Organisation absichern willst, begleiten wir Dich Schritt für Schritt. Melde Dich einfach – per E-Mail an info@campusarbeitswelt.de oder telefonisch unter 0211 96294060.