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Sachverständiger Berater Arbeitsschutz

Sachverständiger Berater Arbeitsschutz

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Bei der ganzheitlichen Beratung prüfen wir, ob neue Modelle zu Eurer Situation passen, wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich machbar und im Interesse aller Beteiligten.

  • Neugestaltung, betriebliche Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatzorganisation

    ✓ Beratung in allen Fragen betrieblicher Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatzorganisation
    ✓ Erfahrung aus über 1000 Beratungsprojekten
    ✓ Praktisches Fachwissen aus fast allen Branchen
    ✓ Passendes Know-how bei jeder Betriebsgröße

  • Schritt 1: Aktuelle Situation schildern

    • Erfassung der aktuellen Sachlage im Betrieb
    • Herausforderungen definieren
    • Anforderungen festlegen
  • Schritt 2: Den richtigen Berater kostenlos finden

    • Rückgriff auf ein großes Netzwerk
    • Deine Bedürfnisse haben oberste Priorität
    • Kontaktaufnahme mit dem oder den passenden Berater/n
  • Schritt 3: Mit dem Arbeitsschutzberater Deinen Betrieb sichtbar machen

    • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Betriebsbegehung
    • Festlegung aller notwendigen gesetzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Unterstützung der konkreten Umsetzung im Betrieb

Häufig gestellte Fragen:

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz bedeutet Beschäftigtenschutz. Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen zu schützen.

Welches sind die wichtigsten Gesetze und Regelungen?

Das wichtigste deutsche Gesetz für Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt zudem die Rolle der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Hinzu kommen außerdem verschiedene Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Was bedeutet Arbeitsschutz ganz konkret im Betrieb?

Ganz konkret bedeutet Arbeitsschutz im Betrieb, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sorgen muss. Er muss Gefährdungen bewerten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einzudämmen oder zu beseitigen. Ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz ist dabei die in § 5 Arbeitsschutzgesetz verankerte Gefährdungsbeurteilung.