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Sachverständiger Berater Europäischer Betriebsrat

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Gründung eines Europäischen Betriebsrats

Ein Europäischer Betriebsrat stärkt die grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung und schafft Transparenz in internationalen Unternehmen.

Wir vermitteln Dir erfahrene Berater/innen, die Dich bei der Gründung unterstützen. Von der Auswahl der Delegierten über die Satzung bis zur Umsetzung.

Die Schwerpunkte unserer Berater:

  • Langjährige Praxiserfahrung bei der Gründung Europäischer Betriebsräte

  • Fundiertes Wissen zu rechtlichen, strukturellen und kulturellen Herausforderungen

  • Unabhängige Beratung mit klarem Blick für strategische Lösungen

  • Begleitung auf Augenhöhe - von der Planung bis zur Umsetzung

  • Lösungsorientierter Ansatz, auch bei komplexen Konstellationen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Europäischer Betriebsrat?

Ein Europäischer Betriebsrat ist eine Institution der Mitbestimmung auf europäischer Ebene, die geschaffen wurde, um die Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen zu vertreten. Er setzt sich aus Arbeitnehmervertretern verschiedener Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eines multinationalen Unternehmens zusammen.

Was sind die Aufgaben eines Europäischen Betriebsrats?

Zu den Hauptaufgaben eines Europäischen Betriebsrats gehören die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in länderübergreifenden Angelegenheiten wie geplanten Umstrukturierungen oder Fusionen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben können. Darüber hinaus kann der Europäische Betriebsrat Empfehlungen aussprechen und mit der Unternehmensleitung verhandeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.

Wie entsteht ein Europäischer Betriebsrat?

Die Gründung eines Europäischen Betriebsrats erfolgt in der Regel durch eine Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen Tochtergesellschaften. Die genauen Verfahren und Voraussetzungen können je nach nationalem Recht und den Vereinbarungen zwischen den Parteien variieren.

Wie entsteht ein Europäischer Betriebsrat?

Ein Europäischer Betriebsrat hat das Recht auf regelmäßige Unterrichtung und Anhörung durch die Unternehmensleitung zu länderübergreifenden Angelegenheiten. Er kann Empfehlungen abgeben und mit der Unternehmensleitung verhandeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Die konkreten Rechte können in der Satzung des Europäischen Betriebsrates und in den geltenden Gesetzen festgelegt werden.

Wie trägt der Europäische Betriebsrat zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei?

Der Europäische Betriebsrat trägt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei, indem er eine Plattform für den Dialog und Austausch zwischen Arbeitnehmervertretern aus verschiedenen Ländern bietet. Durch die Weitergabe von Informationen und die Möglichkeit der Mitbestimmung kann der Europäische Betriebsrat dazu beitragen, Transparenz, Fairness und soziale Verantwortung in multinationalen Unternehmen zu fördern und die Rechte der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu stärken.

Welche Unternehmen müssen einen Europäischen Betriebsrat einrichten?

Gemäß der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die mindestens 150 Arbeitnehmer in zwei oder mehr Mitgliedstaaten beschäftigen, verpflichtet, einen Europäischen Betriebsrat einzurichten oder eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Es gibt aber auch Unternehmen, die freiwillig einen Europäischen Betriebsrat einrichten, um die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern zu stärken.

Begleitung bei der Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats

Wir vermitteln Dir erfahrene Expert/innen, die Dich und Dein Gremium professionell durch den gesamten Gründungsprozess führen.

Du hast noch Fragen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats?

Wenn Du Unterstützung bei der Einsetzung brauchst, stehen wir Dir mit unserer Expertise zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Dir!

E-Mail: info@campusarbeitswelt.de Telefon: 0211 96294060