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Arbeitsschutz in der Praxis

Arbeitsschutz in der Praxis

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Anamnese, Diagnose, Therapie, Heilung, Prophylaxe oder Prävention - Wir unterstützen Sie umfassend bei der Neugestaltung des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis.

  • Beratung & Strukturierung

    Wir analysieren Ihre aktuelle Arbeitsschutzsituation und entwickeln gemeinsam ein wirksames, gesetzeskonformes Schutzkonzept, zugeschnitten auf Ihre Praxis.

  • Schulung & Training

    Von der Hygieneschulung über Notfallmanagement bis zur Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden, wir vermitteln Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein im Alltag.

  • Technische & rechtliche Dokumentation

    Wir sorgen für klare, verständliche und optisch saubere Dokumentationen Rechtlich auf dem neuesten Stand und für jede Kontrolle gerüstet.

Unterschätztes Risiko: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Arztpraxis

Ob Patientenkontakt oder Laborarbeit mit Gefahrstoffen: Als Praxisinhaber/in tragen Sie die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen und rechtssichere Dokumentation.

Wir bieten Ihnen eine All-in-one-Lösung für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen.

Individuelles & rechtssicheres Sicherheitskonzept

✔ Betreuungsvertrag inklusive Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur
✔ Checklisten für die eigenständige Umsetzung
✔ Mustervorlagen für rechtssichere Dokumentation bei Kontrollen

450,00 € zzgl. MwSt. pro Jahr – alles drin, alles geregelt.

  • Individuelle Betriebsbegehung zur umfassenden Bestandsaufnahme

    • Arbeitsplatzbeobachtung und Inspektion der Räumlichkeiten.
    • Gefährdungsermittlung und Risikobewertung.Zertifizierter Prüfbericht.
  • Rechtssichere Arbeitsschutz-Dokumentation

    • Entwicklung Ihrer internen Arbeitsschutzorganisation
    • Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen & Betriebsanweisungen
    • Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften (z. B. ArbSchG, MuSchG, GefStoffV, BetrSichV, BioStoffV)
    • Branchenspezifische Kataloge & Vorlagen für Ihre Praxis
  • Kurzschulung: Arbeitsschutzverantwortung für Praxisinhaber/in

    • Rollen und Pflichten im Arbeitsschutz verstehen
    • Aufgaben delegieren & Organisation in der Praxis aufbauen
    • Sicherheit in Büro, Anmeldung & Labor
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge; was ist Pflicht?
    • Umgang mit Behörden & rechtliche Absicherung
  • Zertifizierte Aus- und Fortbildung für Beschäftigte zum / zur Brandschutzhelfer(in)

    • Datensicherer, digitaler Zugriff auf alle Dokumente.
    • Individueller Kontakt bei Anwendungs- und Umsetzungsfragen.
    • Jährliche Betriebsbegehung zur Beurteilung des Status quo.

Rechtskonform arbeiten

Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihre Arztpraxis den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht? Was müsste getan werden, um optimale Arbeitsschutzbedingungen in Ihrer Praxis zu realisieren?

Unsere Experten für Arbeitssicherheit analysieren Ihre betriebliche Ausgangssituation und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz bedeutet Beschäftigtenschutz. Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen zu schützen.

Welches sind die wichtigsten Gesetze und Regelungen?

Das wichtigste deutsche Gesetz für Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt zudem die Rolle der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hinzu kommen außerdem verschiedene Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Nach § 5 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes werden besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz definiert, die teilweise auch auf Arztpraxen zutreffen. Insbesondere ist hier nochmals auf die Gefährdung durch Hauterkrankungen und die erhöhte Infektionsgefahr hinzuweisen. Beim Umgang mit bestimmten Arzneimitteln können Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung erforderlich sein.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis. Sie ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt und dient bei sorgfältiger Dokumentation als Entscheidungsgrundlage für die in der Praxis zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen.

Warum ist Arbeitsschutz in der Arztpraxis wichtig?

Die Umsetzung eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes in der Arztpraxis dient dazu, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu minimieren und Unfälle im Praxisbetrieb zu vermeiden. Darüber hinaus unterstreicht der Arbeitgeber mit dieser Maßnahme sein Verantwortungsbewusstsein und fördert die Leistungsfähigkeit und Motivation seines Teams.

Eine effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis erfordert insbesondere die Identifizierung potenzieller Gefahrenquellen sowie die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Gegenmaßnahmen.

Was gehört zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis?

Da jede Arztpraxis individuell strukturiert ist, variiert die Gefährdungsbeurteilung von Praxis zu Praxis. Dennoch lassen sich drei häufige Gefahren identifizieren, die für den allgemeinen Arbeitsschutz in Arztpraxen relevant sind: Infektionen, Hautkrankheiten und Arbeitsunfälle.

Schutz vor Infektionen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arztpraxen sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Insbesondere Stichverletzungen durch kontaminierte Kanülen oder Spritzen gelten als Hauptursache für die Ansteckung mit Krankheitserregern wie HIV, Hepatitis B oder C. Die sichere Entsorgung von Kanülen in durchstich- und bruchsicheren Behältern ist daher von großer Bedeutung. Auch die Einhaltung entsprechender Hygieneregeln sowie Impfungen gegen häufige Infektionskrankheiten gehören zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis.

Hautschutz
Die Haut des Praxispersonals wird während des Arbeitstages stark beansprucht. Regelmäßiges Händewaschen, das Tragen von Handschuhen und der Kontakt mit chemischen Substanzen können zu Reizungen und Rötungen führen. Um die Haut zu entlasten und den Arbeitsschutz zu gewährleisten, sollten Desinfektionsmittel mit Rückfettern verwendet und die Hände regelmäßig eingecremt werden. Zusätzlich können Pausen oder Tätigkeiten ohne Handschuhe eingeplant werden, um der Haut die nötige Erholung zu ermöglichen.

Unfallverhütung
Auch in Gesundheitseinrichtungen sind Unfälle durch Umknicken, Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen möglich. Daher ist die Unfallverhütung ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis. Risiken können minimiert werden, indem nasse Stellen auf dem Boden sofort aufgewischt werden und Hindernisse wie Kisten oder Kartons sofort entfernt werden, um die Durchgangswege frei zu halten.

Welche Schutzmaßnahmen sind im Rahmen des Arbeitsschutzes in der Artztpraxis erforderlich?

Der Arbeitsschutz in der Arztpraxis umfasst grundlegende Maßnahmen:

  • Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
  • Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.
  • Die Erstellung einer Betriebsanweisung.
  • Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mindestens einmal jährlich, schriftlich bestätigt).
  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Die Dokumentation der Verwendung von Gefahrstoffen.
  • Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und verletzungssicheren Instrumenten.
  • Die Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans.

Wer ist für den Arbeitsschutz in der Arztpraxis verantwortlich?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) liegt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arztpraxis beim Praxisinhaber bzw. der Praxisinhaberin. Bei mehr als 20 Beschäftigten ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben. Dieser ist für die Überwachung und Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich.

Welche Institution überwacht den Arbeitsschutz in Arztpraxen?

Die staatlichen Kontrollen von Arztpraxen nehmen stetig zu. Bei unzureichender Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften in der Praxis müssen die Praxisinhaber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Konsequenzen reichen je nach Schwere der festgestellten Mängel von Auflagen und Bußgeldern bis hin zur sofortigen Beschränkung der Praxistätigkeit.

Zuständig für die Kontrollen sind je nach Bundesland unterschiedliche Behörden und Institutionen wie das Gesundheitsamt, das Landesamt oder der Öffentliche Gesundheitsdienst. Die Begehungen werden in der Regel rechtzeitig angekündigt, so dass entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können.