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CampusArbeitswelt - Dein Recht auf Schulung wirksam durchsetzen

Schulungsanspruch durchsetzen

Schulungsanspruch durchsetzen

Wenn Dir eine notwendige Schulung verweigert wird, musst Du das nicht hinnehmen. Wir begleiten Dich von der rechtlichen Einschätzung bis zur konkreten Durchsetzung Deines Anspruchs – klar, praxisnah und genau auf Deine Situation im Betrieb ausgerichtet.

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✓ Umfassende Beratung in allen Fragen rund um Deinen Schulungsanspruch

✓ Prüfung, ob die geplante Maßnahme vom Schulungsanspruch gedeckt ist

✓ Unterstützung bei der Beschlussfassung im Gremium

✓ Strategische Ansprache Deines Arbeitgebers

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Erzähl uns, wo Du stehst: Wie erfahren bist Du in der Gremienarbeit, wie fit im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht und welche Themen bewegen aktuell Deinen Betrieb?

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Anspruch durchsetzen


Wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess – transparent über unser Arbeitsweltportal. Du behältst jederzeit den Überblick und stehst direkt mit Deiner Rechtsvertretung in Kontakt.

Warum Du auf uns zählen kannst

Rechtssicher eingeschätzt

Du erfährst fundiert, ob Deine Maßnahme vom Schulungsanspruch gedeckt ist – bevor Du in die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber gehst.

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Über unser Arbeitsweltportal behältst Du jeden Schritt im Blick und bleibst direkt mit Deiner Rechtsvertretung verbunden.

FAQ

Welchen Schulungsanspruch bietet das Betriebsverfassungsgesetz?

Nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz hat jedes Betriebsratsmitglied während der regulären Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für maximal drei Wochen, um an geeigneten Schulungen teilzunehmen. Neu gewählte Betriebsräte, die noch keine Erfahrung aus der Auszubildendenvertretung mitbringen, dürfen sogar bis zu vier Wochen an Fortbildungen teilnehmen. Der Anspruch umfasst die Schulungsteilnahme, die Schulungsgebühr, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück sowie Freistellung und Lohnfortzahlung während der Veranstaltung.

Wann ist eine Weiterbildungsmaßnahme „erforderlich"?

Ob eine Weiterbildungsmaßnahme erforderlich im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist, hängt von Deinem jeweiligen Wissensstand und der Situation Deines Unternehmens ab. Ist zum Beispiel eine Betriebsänderung mit Massenentlassungen geplant, ist eine Schulung zum Thema betriebsbedingte Kündigung angebracht. Ziel ist immer der Aufbau von Fachwissen, das für die konkrete Arbeit im Gremium notwendig ist.

Wer entscheidet über die Schulungsteilnahme?

Das Gremium entscheidet, welcher Schulungsbedarf aktuell besteht, und beschließt, wer an der Maßnahme teilnimmt. Maßgeblich ist das Ermessen des Betriebsrats. Diese Entscheidung muss Dein Arbeitgeber hinnehmen, solange das Gremium die Grenzen seines Ermessens nicht überschreitet.

Was kannst Du tun, wenn Dein Arbeitgeber die Schulung trotzdem verweigert?

Verweigert Dein Arbeitgeber die Teilnahme, obwohl ein wirksamer Beschluss vorliegt, lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen: zunächst die rechtliche Lage prüfen, dann den Anspruch klar und dokumentiert gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und – falls nötig – anwaltliche Unterstützung einbeziehen. Genau dabei begleiten wir Dich Schritt für Schritt. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Noch unsicher?

Du bist Dir nicht sicher, ob Dir ein Anspruch auf die gewünschte Schulung oder Weiterbildung zusteht? Dann melde Dich – wir beraten Dich gern. Schreib uns an info@campusarbeitswelt.de oder ruf an unter 0211 96294060.