Nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz hat jedes Betriebsratsmitglied während der regulären Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für maximal drei Wochen, um an geeigneten Schulungen teilzunehmen. Neu gewählte Betriebsräte, die noch keine Erfahrung aus der Auszubildendenvertretung mitbringen, dürfen sogar bis zu vier Wochen an Fortbildungen teilnehmen. Der Anspruch umfasst die Schulungsteilnahme, die Schulungsgebühr, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück sowie Freistellung und Lohnfortzahlung während der Veranstaltung.