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Schulungsanspruch durchsetzen

Schulungsanspruch durchsetzen

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Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Schulung verweigert, unterstützen wir Dich umfassend - von der rechtlichen Einschätzung bis zur konkreten Durchsetzung Deines Anspruchs.

  • Wir bieten Dir den Full-Service für den Fall, dass Dein Arbeitgeber Dein Recht auf Schulung missachtet. Dieser Service umfasst insbesondere:


    ✓ Umfassende Beratung in allen Fragen des Schulungsanspruchs
    ✓ Prüfung, ob die geplante Maßnahme vom Schulungsanspruch gedeckt ist
    ✓ Hilfe bei der Beschlussfassung des Gremiums
    ✓ Strategische Ansprache des Arbeitgebers

  • Schritt 1: Erzähl uns, wo Du stehst

    Bist Du neu im Gremium oder erfahren? Wie fit bist Du im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht? Welche Themen bewegen aktuell Deinen Betrieb?

  • Schritt 2: Passenden Anwalt finden

    Wir durchsuchen unser Netzwerk nach dem optimalen Anwalt für Deine Situation und stellen den Kontakt her.

  • Schritt 3: Schulungsanspruch durchsetzen

    Wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess. Transparent und einfach über unser Arbeitsweltportal. Du behältst jederzeit den Überblick und kannst direkt mit Deinem Anwalt in Kontakt treten.

Dein Schulungsanspruch zählt

Wenn Dein Arbeitgeber Dich an einer notwendigen Schulung hindert, bist Du nicht allein. Als Betriebsratsmitglied hast Du einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Weiterbildung.

Wir unterstützen Dich dabei, Deine Rechte durchzusetzen!

Häufig gestellte Fragen:

Welchen Schulungsanspruch bietet das Betriebsverfassungsgesetz?

Nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz verfügt jedes Betriebsratsmitglied während seiner regelmäßigen Amtszeit über einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von maximal drei Wochen, um an speziellen Schulungen für Betriebsräte teilzunehmen. Neu gewählte Betriebsräte dürfen sogar maximal vier Wochen lang an Fortbildungen teilnehmen, sofern sie nicht bereits Erfahrungen aus der Auszubildendenvertretung aufweisen.

Der Schulungsanspruch umfasst dabei:
– Schulungsteilnahme
– Kostenübernahme der Schulungsgebühr
– Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung
– Erstattung der Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück
– Freistellung von der Arbeit sowie Lohnfortzahlung während der Veranstaltung

Wann ist eine Weiterbildungsmaßnahme "erforderlich"?

Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für den Betriebsrat erforderlich im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist, hängt von dem jeweiligen Wissensstand des Einzelnen ab. Daneben ist die Situation des Unternehmens ausschlaggebend. Ist beispielsweise eine Betriebsänderung mit Massenentlassungen geplant, wäre eine Schulung zum Thema betriebsbedingter Kündigung angebracht. Ziel einer Fortbildung ist immer der Aufbau von Fachwissen, das für die konkrete Arbeit des Betriebsrats notwendig ist.

Wer entscheidet über die Schulungsteilnahme?

Das Gremium entscheidet, welcher Schulungsbedarf aktuell vorhanden ist, und beschließt, welche Betriebsratsmitglieder an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen sollen. Maßgeblich ist das Ermessen des Betriebsrats. Die Entscheidung des Gremiums muss der Arbeitgeber hinnehmen, sofern der Betriebsrat nicht die Grenze seines Ermessens überschreitet.