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CampusArbeitswelt

Sachverständigen für personalwirtschaftliche Angelegenheiten finden

Sachverständigen für personalwirtschaftliche Angelegenheiten finden

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Möchtest Du erst noch Fragen klären?

Wir beraten Dich, ob ein Sachverständiger Dir weiterhelfen kann oder welche Lösung sonst für Dich in Betracht kommt.

Wir vermitteln Sachverständige mit fundiertem personalwirtschaftlichem Wissen – mit Erfahrung im Umgang mit Betriebsparteien und rechtlicher Absicherung nach § 80 Abs. 3 und § 92 BetrVG. Unsere Sachverständigen bringen umfangreiches Fachwissen, langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsparteien mit und arbeiten verständlich und praxisnah. Sie helfen Dir, personalwirtschaftliche Systeme strukturiert aufzubereiten, Kennzahlen einzuordnen und Entscheidungsprozesse zu erleichtern.

  • Jetzt kostenfreies Erstgespräch buchen

    Wir suchen den passenden Sachverständigen für Dein personalwirtschaftliches Thema – mit dem Schwerpunkt, den Deine Fragestellung braucht.

  • Unterstützung auf Augenhöhe

    Der Sachverständige arbeitet eng mit Dir zusammen – verständlich, unabhängig und praxisnah.

  • Rechtlich abgesichert

    Wir achten darauf, dass die Voraussetzungen für den Einsatz nach BetrVG erfüllt sind, inklusive Vorbereitung der Beschlussfassung.

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Dieses Angebot richtet sich an Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Personalräte sowie Arbeitgeber, die personalwirtschaftliche Systeme fundiert bewerten lassen möchten. Themen, bei denen ein Sachverständiger für Personalwirtschaft unterstützt:

✓ Personalbemessung und Personalplanung
✓ Vergütungs- und Eingruppierungssysteme
✓ Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
✓ Personalkennzahlen und Reporting
✓ Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze
✓ Auswirkungen personeller Maßnahmen

Häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet „Sachverständigen für personalwirtschaftliche Angelegenheiten finden“ bei CampusArbeitswelt?

Wir vermitteln Dir bzw. Deinem Gremium einen Sachverständigen, der personalwirtschaftliche Systeme fachlich bewertet – etwa Personalbemessung, Vergütungssysteme oder Leistungsbeurteilung.

Wann ist ein Sachverständiger für Personalwirtschaft sinnvoll?

Immer dann, wenn personalwirtschaftliche Systeme bewertet werden sollen und eigenes Fachwissen an Grenzen stößt – etwa bei der Einführung eines Vergütungssystems oder bei der Personalbemessung. Für Gremien ist in der Regel ein Beschluss erforderlich.

Wie finde ich den richtigen Sachverständigen für mein Thema?

Nach einem kostenfreien Erstgespräch ermitteln wir Deinen konkreten Bedarf und wählen aus dem Netzwerk eine Fachperson aus, die zu Deinem Anliegen passt.

Betriebsräte, Personalräte und Arbeitgeber gleichermaßen – überall dort, wo personalwirtschaftliche Systeme fundiert bewertet werden sollen.

Für Betriebsräte gilt: Die Kosten eines erforderlichen Sachverständigen trägt nach § 80 Abs. 3 BetrVG in der Regel der Arbeitgeber, sofern die Hinzuziehung vereinbart ist. Die genauen Konditionen klären wir im Erstgespräch transparent.

Der Sachverständige arbeitet verständlich, praxisnah und unabhängig mit allen Beteiligten zusammen, bereitet komplexe Themen strukturiert auf und unterstützt die Entscheidungsfindung auf Augenhöhe.