Gründung des Betriebsrats

Gründung eines Betriebsrats
Wir führen Euch rechtssicher, entspannt und erfolgreich zur Wahl
Die Gründung eines Betriebsrats ist immer eine gute Idee! Ein Betriebsrat kann die Rechte und Interessen der Belegschaft viel besser vertreten als ein einzelner Arbeitnehmer. Wir unterstützen Dich umfassend bei der Gründung eines Betriebsrats: Von den ersten Vorbereitungsschritten bis hin zur tatsächlichen Durchführung der Betriebsratswahl in Deinem Unternehmen.
Wozu ein Betriebsrat?
CampusArbeitswelt – Dein Partner bei der Betriebsratswahl
Seit über 20 Jahren unterstützenwir Angestellte aus den unterschiedlichstenUnternehmenbei derGründung von Betriebsrätenund stehen neuen Gremien bei ihren ersten Schritten im Amt zur Seite. Unser bewährtes Schulungskonzept, umfassend vorbereitete Unterlagen und individuelle Beratung haben sich vielfach bewährt. Wir helfen zeitnah, verbindlich und auf Augenhöhe – vom kleinen Unternehmen bis zum DAX-Konzern. Auch, wenn die Situation im Unternehmen zunächst herausfordernd erscheint, erkennen in der Regel alle Beteiligten schnell die Vorteile einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Das bieten wir Dir
-
Erstberatung und strategische Planung der nächsten Schritte
-
Erstellung einer zeitlichen Roadmap samtFormularpaket
-
Empfehlung eines Notars mit zeitnaherTerminvergabe
-
Spezieller Kündigungsschutz nach Abgabe der Absichtserklärung beim Notar
Ein Betriebsrat lohnt sich – für die Mitarbeitenden und den Arbeitgeber
-
Schutz der Mitarbeiterrechte
Ein Betriebsrat gewährleistet den Schutz von Mitarbeiterrechten. Er überwacht die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und sorgt für die Wahrung und Verbesserung der Rechte der Arbeitnehmer. Ungerechtfertigte Kündigungen werden durch ihn verhindert.
-
Mitbestimmung und Mitsprache
Die Gründung eines Betriebsrats bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Vorschläge einzubringen. Dies fördert die Identifikation mit dem Unternehmen und trägt zu einem kooperativen Arbeitsklima bei.
-
Verbesserte Arbeitsbedingungen
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beizutragen. Dies umfasst Verhandlungen über Löhne, Arbeitszeit und viele weitere arbeitsrelevante Themen.
-
Mitgestaltung betrieblicher Veränderungen
Der Betriebsrat kann durch seine Vermittlung zwischen Mitarbeitern und Geschäftsleitung dazu beitragen, dass betriebliche Veränderungen besser umgesetzt werden. Er nimmt die Bedürfnisse und Sorge der Mitarbeiter auf und bringt diese in den Veränderungsprozess ein, wodurch die Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen erhöht wird.
-
Langfristige Stabilität und Erfolg des Unternehmens
Die Schaffung einer soliden Arbeitskultur sowie die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen sind wesentliche Faktoren für die Stabilität und den Erfolg des Unternehmens. Der Betriebsrat trägt durch seine Arbeit maßgeblich zu deren Umsetzung bei.
-
Förderung der Kommunikation
Ein Betriebsrat fördert den Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Dies verbessert das Verständnis und die Zusammenarbeit im Unternehmen und trägt zur Lösung von Konflikten bei.

Wahlvorstandsschulung
Im Frühjahr 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Da diese sehr komplex sind, gilt es, Formfehler oder Fristverletzungenzu vermeiden.
Mit unserem Komplettpaket zur BR-Wahl bieten wir Euch als Wahlvorstand die optimalen Grundlagen und weit mehr als nur ein Seminar.

FAQ
Du hast allgemeine Fragen zur nächsten Betriebsratswahl?
Dann bist Du hier genau richtig! In unseren umfassenden FAQs findest Du alle wichtigen Antworten: kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ob Sitzverteilung, Fristen oder rechtliche Grundlagen, wir liefern Dir alle relevanten Infos, damit Du bestens vorbereitet bist. Schau vorbei und starte gut informiert in die Betriebsratswahl!
Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Betriebsrats
Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat
Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammensetzung des Betriebsrats nach der Beschäftigtenzahl. Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto größer muss der Betriebsrat sein, um eine angemessene Vertretung der Belegschaft zu gewährleisten.
Hier eine Übersicht, wie sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in der Regel nach § 9 BetrVG zusammensetzt:
Bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1 Betriebsratsmitglied
21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Betriebsratsmitglieder
51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Betriebsratsmitglieder
101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Betriebsratsmitglieder
201 bis 400 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Betriebsratsmitglieder
401 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 11 Betriebsratsmitglieder
701 bis 1.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 13 Betriebsratsmitglieder
1.001 bis 9.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: je 500 wahlberechtigte Arbeitnehmer
+2 Betriebsratsmitglieder
Für Betriebe mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise: Für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu.
Wer trägt die Kosten für die Betriebsratswahl?
Die Kosten der Betriebsratswahl sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit entstehen, trägt der Arbeitgeber. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelt. Dazu gehören:
Kosten der Wahlvorbereitung und -durchführung: Alle Ausgaben, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich sind, wie z.B. für Wahlunterlagen, Stimmzettel, Wahlurnen oder Informationsveranstaltungen, trägt der Arbeitgeber.
Schulung und Weiterbildung: Der Arbeitgeber muss auch die Kosten für Schulungen übernehmen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind.
Freistellung für Betriebsratsarbeit: Betriebsratsmitglieder müssen für ihre Aufgaben ohne Lohneinbußen von der Arbeit freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird wie bei einer regulären Beschäftigung weitergezahlt.
Sachmittel und Büroausstattung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Büroausstattung, EDV-Ausstattung und Kommunikationsmittel, um die Betriebsratsarbeit effizient durchführen zu können.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriensrats?
Ein Betriebsrat wird gemäß § 21 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet automatisch mit der nächsten Betriebsratswahl, die turnusmäßig nach vier Jahren stattfindet. In dieser Zeit nimmt der Betriebsrat die Aufgaben der Mitbestimmung und Interessenvertretung der Belegschaft wahr.
- Ausnahmen von der vierjährigen Amtszeit gibt es in folgenden Fällen:
- Rücktritt oder Auflösung des Betriebsrats: Tritt die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder zurück oder wird der Betriebsrat aufgelöst, muss innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl stattfinden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
- Betriebsänderungen: Wesentliche Betriebsänderungen wie Fusion, Spaltung oder Stilllegung von Betriebsteilen können eine außerordentliche Neuwahl erforderlich machen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG).
Nach Ablauf der Amtszeit kann ein Betriebsrat erneut kandidieren und sich zur Wiederwahl stellen, wenn er das Vertrauen der Belegschaft genießt.
Hier findest Du alle Unterlagen die Du für die Gründung eines Betriebsrates benötigst.

Du benötigst Hilfe bei der Gründung eines Betriebsrats?
Du stehst vor der Gründung eines Betriebsrats und benötigst dabei Expertise und tatkräftige Unterstützung? Wir helfen Dir gerne weiter und freuen uns auf den Austausch mit Dir.