Aktuelle Rechtsprechung & Gesetzesentwicklung – KI, Entgelt & Co.

Was bedeuten die aktuellen Entscheidungen konkret für Deine Betriebsratsarbeit?

Drei Tage in Fulda zu den Fragen, die 2026 in vielen Gremien auf dem Tisch liegen: KI und Beschäftigtendaten, BR-Vergütung, mobile Arbeit, Entgelttransparenz und wirksame Betriebsvereinbarungen.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Urteile abzuhaken. Wir schauen gemeinsam darauf, was Du daraus für Deine Betreibsratsarbeit ableiten kannst: Wo greift Mitbestimmung? Was muss geprüft werden? Welche Argumente helfen in der Verhandlung? Und was gehört heute in eine belastbare Betriebsvereinbarung?

  • KI und Beschäftigtendaten

    Bei KI entscheidet nicht der Produktname über die Mitbestimmung, sondern was das System kann und welche Beschäftigtendaten es verarbeitet. Auch eine Betriebsvereinbarung muss dabei die Grenzen der DSGVO einhalten.

    EuGH 19.12.2024 – C-65/23; BAG 08.05.2025 – 8 AZR 209/21 („Workday“)

  • BR-Vergütung und Einigungsstelle

    Bei der BR-Vergütung steckt der Konflikt oft im Detail: Vergleichsgruppe, berufliche Entwicklung und Beweislast. Wir schauen darauf, welche Rolle die Einigungsstelle dabei spielt und wo ihre Zuständigkeit endet.

    BAG 15.04.2026 – 7 AZR 114/25; BAG 20.03.2025 – 7 AZR 46/24

  • Mobile Arbeit

    Bei mobiler Arbeit geht es schnell um die Frage: Was darf der Arbeitgeber vorgeben – und wo beginnt die Mitbestimmung? Wir schauen darauf, was eine aktuelle Rahmen-BV zu mobiler Arbeit heute regeln sollte.


    LAG Düsseldorf 21.01.2026 – 12 TaBV 66/25

  • Entgelttransparenz

    Die EU-Umsetzungsfrist ist abgelaufen, das deutsche Gesetz fehlt noch. Trotzdem gibt es bereits wichtige Rechtsprechung zu Entgeltgleichheit, Vergleichspersonen und Auskunftsrechten, die Betriebsräte kennen sollten.

    BAG 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 – „Daimler Truck“

BR-Vergütung in der Einigungsstelle

Live-Interview mit einem Einigungsstellenvorsitzenden

Live-Interview mit einem Einigungsstellenvorsitzenden zu der Frage, wie Konflikte um die BR-Vergütung in der Einigungsstelle behandelt werden, welche Spielräume bestehen und wo die Grenzen ihrer Zuständigkeit liegen.

Rahmen-BV KI & IT

Check Eurer aktuellen Betriebsvereinbarung KI & IT

Du kannst Eure bestehende Vereinbarung nach dem Seminar prüfen lassen und bekommst eine Rückmeldung zu Regelungslücken und möglichen Ansatzpunkten.

Rahmen-BV Mobile Arbeit

Check Eurer aktuellen Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit

Wir prüfen Eure bestehende Rahmen-BV darauf, ob die zentralen Fragen zu mobiler Arbeit heute noch sauber geregelt sind.

  • 1. Gemeinsam starten

    Zuerst geht es um die Themen, die für alle Teilnehmenden relevant sind: wirksame Betriebsvereinbarungen, BR-Vergütung in der Einigungsstelle, mobile Arbeit und aktuelle Fragen zur Zuständigkeit im Gremium.

  • 2. Schwerpunkt wählen

    Danach gehst Du gezielt in die Vertiefung und hast die Wahl: Du nimmst entweder an dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz oder Entgelt und Entgelttransparenz teil.

Tipp: Kommt mit mehreren Mitgliedern!

Nutzt das Seminar gemeinsam und teilt Euch bei den Schwerpunkten auf: Ein Teil des Gremiums vertieft das eine Thema, der andere Teil das zweite. So nehmt Ihr mehr Wissen mit und könnt die Inhalte anschließend im Gremium teilen.

Und wenn ein Thema bei Euch gerade besonders wichtig ist? Dann könnt Ihr natürlich auch gemeinsam denselben Schwerpunkt wählen.

1. Gemeinsame Seminarinhalte

Im gemeinsamen Teil klären wir die Fragen, die für jedes Gremium wichtig sind: Zum Beispiel wirksame Betriebsvereinbarungen, BR-Vergütung, mobile Arbeit und Zuständigkeiten.

Wann ist eine Betriebsvereinbarung wirklich wirksam?

  • Warum eine Betriebsvereinbarung ohne wirksamen Gremienbeschluss unwirksam sein kann
  • Weshalb auch eine jahrelange Durchführung den fehlenden Beschluss nicht ersetzt
  • Wie eine nachträgliche Genehmigung wirksam erfolgen kann
  • Warum Gerichte die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung von Amts wegen prüfen
  • Welche Prüfschritte Ihr vor der Unterschrift durchgehen solltet

BAG 27.01.2026 – 1 AZR 147/24

Was müsst Ihr bei BR-Vergütung und Einigungsstelle auseinanderhalten?

  • Vergleichsgruppe und betriebsübliche Entwicklung richtig bestimmen
  • Mandatsbedingte Nachteile erkennen und einordnen
  • Wer was beweisen muss, wenn der Arbeitgeber eine gewährte Erhöhung zurücknimmt
  • Welche Fragen erzwingbar regelbar sind – und welche nicht
  • Wo die Zuständigkeit der Einigungsstelle endet

BAG 15.04.2026 – 7 AZR 114/25; BAG 24.02.2026 – 1 ABR 23/25

Live im Seminar: Gespräch mit einem Einigungsstellenvorsitzenden und Raum für Eure Fragen.

Was muss eine Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit heute regeln?

  • Arbeitszeiterfassung bei mobiler Arbeit und im Homeoffice
  • Arbeitsschutz und Ausstattung außerhalb des Betriebs
  • Regelungen zu Präsenz und Erreichbarkeit
  • Widerrufsmöglichkeiten und Rückkehr in den Betrieb
  • Welche Regelungen aus älteren Vereinbarungen überprüft werden sollten

LAG Düsseldorf 21.01.2026 – 12 TaBV 66/25

Im Seminarpreis enthalten: Check Eurer Rahmen-BV zu mobiler Arbeit.

Zuständigkeiten in Matrixorganisationen. Welches Gremium ist überhaupt zuständig?

  • Wann ein deutscher Standort betriebsratsfähig sein kann, obwohl die Leitung im Ausland sitzt
  • Wie Matrixstrukturen Wahlrecht und Beteiligung beeinflussen
  • Warum auch in digital organisierten Betrieben Leitungsmacht und organisatorische Selbstständigkeit für die betriebsratsfähige Einheit entscheidend bleiben
  • Wie Ihr die Zuständigkeit zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat sauber prüft

BAG 13.05.2026 – 7 ABR 7/25; BAG 22.05.2025 – 7 ABR 28/24; BAG 28.01.2026 – 7 ABR 23/24

2. Seminarinhalte im gewählten Schwerpunkt

A. Künstliche Intelligenz



Bei KI reicht es nicht, auf den Produktnamen zu schauen. Für Eure Beteiligungsrechte ist entscheidend, was ein System tatsächlich macht, welche Daten verarbeitet werden und welche Auswirkungen der Einsatz auf Beschäftigte haben kann.

Wann löst ein KI-System Mitbestimmung aus?

  • Was sich aus der ersten deutschen Entscheidung zu generativer KI ableiten lässt – und was nicht
  • Warum schon die objektive Eignung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle relevant sein kann
  • Weshalb Überwachung auch ohne dauerhafte Aufzeichnung vorliegen kann
  • Wann bei zentral eingesetzten Systemen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat zuständig sein können

ArbG Hamburg 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24; BAG 08.03.2022 – 1 ABR 20/21; BAG 16.07.2024 – 1 ABR 16/23

Was darf eine Betriebsvereinbarung bei Beschäftigtendaten regeln?

  • Welche Grenzen DSGVO und Rechtsprechung auch Betriebsvereinbarungen setzen
  • Zweckbindung und Speicherbegrenzung bei Systemen wie Copilot, Workday AI und SAP Joule
  • Welche Anforderungen bei automatisierten Entscheidungen gelten
  • Warum Nachvollziehbarkeit und Datenflüsse für die Bewertung wichtiger sind als das Label „KI“

EuGH C-65/23; BAG 8 AZR 209/21 – „Workday“; EuGH C-634/21 – „SCHUFA“

Was gilt aus der KI-Verordnung bereits?

  • Welche Pflichten im Herbst 2026 bereits gelten
  • Welche Regelungen erst später anwendbar werden
  • Welche KI-Anwendungen am Arbeitsplatz verboten sein können
  • Warum die Informationspflichten der KI-Verordnung nicht mit Beteiligungsrechten nach dem BetrVG verwechselt werden dürfen
  • Wie Ihr prüft, ob ein System als Hochrisiko-System einzuordnen ist

VO (EU) 2026/1744; Art. 5 KI-VO

Wie wird daraus eine belastbare KI-Regelung?

  • Informationen bereits in der Planungsphase einfordern
  • Sachverständige gezielt hinzuziehen
  • KI-gestützte Auswahlrichtlinien richtig einordnen
  • Systeme, Datenflüsse, Zwecke und Kontrollmöglichkeiten strukturiert prüfen
  • Regelungspunkte für eine Betriebsvereinbarung zu KI und IT entwickeln

Im Seminarpreis enthalten: Check Eurer bestehenden Rahmen-BV zu KI und IT.

B. Entgelt und Entgelttransparenz



Die europäische Umsetzungsfrist ist abgelaufen, das deutsche Gesetz fehlt. Für die Praxis ist deshalb entscheidend, was heute bereits gilt und worauf Du Dich jetzt vorbereiten kannst.

Wann kann schon eine einzige Vergleichsperson entscheidend sein?

  • Was der aktuelle Paarvergleich für Entgeltgleichheitsverfahren bedeutet
  • Warum nicht immer eine große Vergleichsgruppe erforderlich ist
  • Welche Vermutungswirkung § 22 AGG auslösen kann
  • Was der Arbeitgeber darlegen muss, um diese Vermutung zu widerlegen
  • Welche Bedeutung Entgeltdaten für die Arbeit des Betriebsrats haben

BAG 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 – „Daimler Truck“

Welche Entgeltdaten darf der Betriebsrat einsehen?

  • Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten
  • Welche Voraussetzungen dafür tatsächlich erforderlich sind
  • Welche Informationen für die Prüfung von Entgeltgleichheit relevant sind
  • Was rechtlich alles zum Entgelt gehören kann

BAG 07.05.2019 – 1 ABR 53/17; BAG 21.01.2021 – 8 AZR 488/19

Was gilt trotz fehlender deutscher Umsetzung?

  • Was das Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 praktisch bedeutet
  • Welche Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und privaten Arbeitgebern bestehen
  • Wann eine richtlinienkonforme Auslegung relevant werden kann
  • Wie der 5-Prozent-Mechanismus der Richtlinie tatsächlich funktioniert
  • Welche Vorbereitungen Betriebsräte bereits jetzt treffen können

Was kann bei Vergütung erzwingbar geregelt werden?

  • Wo die Mitbestimmung bei Vergütung beginnt und endet
  • Welche Bedeutung der Dotierungsrahmen hat
  • Wo die Kompetenz der Einigungsstelle endet
  • Wie Unterlassungsansprüche und Wiederholungsgefahr einzuordnen sind

BAG 24.02.2026 – 1 ABR 23/25

Ein Ort, ein Zeitraum – unterschiedliche Weiterbildungen

In derselben Woche und im selben Haus finden außerdem unser BR1-Grundlagenseminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder und ein Seminar für die Schwerbehindertenvertretung statt.

So könnt Ihr mit mehreren Mitgliedern gemeinsam nach Fulda kommen und Euch trotzdem passend zu Euren jeweiligen Aufgaben weiterbilden.

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