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Betriebsratswahl anfechten
Betriebsratswahl anfechten
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Wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Betriebsratwahl gab, beraten wir Dich kompetent und vertraulich.
Ob Du Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Gewerkschaftsvertreter bist, unsere Experten für Mitbestimmungsrecht helfen Dir weiter.
Wir bieten Dir den Full-Service in Bezug auf die Prüfung bis hin zur Anfechtung der Betriebsratswahl:
✓ Umfassende Prüfung der Betriebsratswahl in Deinem Unternehmen
✓ Beratung in Bezug auf die möglichen Optionen
✓ Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung
✓ Durchsetzung der Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht
So funktioniert es:
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Schritt 1: Aktuelle Situation schildern
Wie lief die Betriebsratswahl ab? Gab es Ungereimtheiten? Gegen welche wesentlichen Vorschriften wurde womöglich verstoßen? Wie lautet das Wahlergebnis?
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Schritt 2: Den passenden Anwalt finden
Wir durchsuchen unser Netzwerk nach dem optimalen Anwalt für Deine Situation und stellen den Kontakt her.
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Schritt 3: Betriebsratswahl prüfen lassen und Anfechtung durchsetzen
Wir begleiten Dich von der Prüfung bis zur Anfechtung - transparent, digital und mit direktem Kontakt zu Deinem Anwalt über unser Arbeitsweltportal.
Wir sorgen für Klarheit bei der Betriebsratswahl
Wenn Du den Eindruck hattest, dass bei der Wahl nicht alles fair ablief, dann hören wir Dir zu, prüfen den Ablauf sorgfältig und sagen Dir klar, ob eine Anfechtung gerechtfertigt ist.
Häufig gestellte Fragen:
Welche Gründe berechtigen zur Anfechtung der Betriebsratswahl?
Eine Betriebsratswahl kann gemäß § 19 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist. Daneben muss der Rechtsverstoß nicht berichtigt worden sein (evtl. war eine Berichtigung auch unmöglich). Zudem muss durch den Rechtsverstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst worden sein.
Wer kann eine Betriebsratswahl anfechten?
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber zur Wahlanfechtung berechtigt.
Welche Frist muss für die Wahlanfechtung beachtet werden?
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz ist eine Wahlanfechtung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt am Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Noch unsicher?
Du bist Dir nicht ganz sicher, ob die Betriebsratwahl rechtmäßig war und möchtest rechtlichen Rat? Wir beraten Dich gerne!