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CampusArbeitswelt - Prüfung und Anfechtung mit klarer Begleitung

Contesting a works council election

Contesting a works council election

Wenn es bei der Betriebsratswahl in Deinem Betrieb Unregelmäßigkeiten gab, brauchst Du Klarheit statt Vermutungen. Wir hören Dir zu, prüfen den Ablauf der Wahl sorgfältig und sagen Dir ehrlich, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat – kompetent, vertraulich und mit Blick auf Deine konkrete Situation.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
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✓ Umfassende Prüfung der Betriebsratswahl in Deinem Betrieb

✓ Beratung zu Deinen möglichen Optionen

✓ Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Anfechtung

✓ Durchsetzung der Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht

Aktuelle Situation schildern

Du schilderst uns, wie die Wahl abgelaufen ist: Gab es Ungereimtheiten und wie lautet das Wahlergebnis? So verstehen wir Deinen Fall.

Den passenden Anwalt finden

Wir durchsuchen unser Netzwerk nach der Fachperson, die zu Deiner Situation passt, und stellen den Kontakt für Dich her.

Prüfen lassen und Anfechtung durchsetzen

Wir begleiten Dich von der Prüfung bis zur Anfechtung – transparent, digital und mit direktem Kontakt zu Deinem Anwalt über unser Arbeitsweltportal.

Darauf kannst Du zählen

Ehrliche Einschätzung

Wir bewerten die Erfolgsaussichten einer Anfechtung offen und ohne falsche Versprechen. So entscheidest Du auf einer klaren Grundlage, statt ins Blaue hinein zu handeln.

Passende Fachleute statt Standardlösung

Aus unserem Netzwerk suchen wir die Fachperson, die zu Deinem Fall passt. Du bekommst Unterstützung, die zu Deiner Situation gehört – nicht von der Stange.

Transparent und digital

Über unser Arbeitsweltportal behältst Du jederzeit den Überblick und hast direkten Kontakt zu Deinem Anwalt – von der ersten Prüfung an.

FAQ

Welche Gründe berechtigen zur Anfechtung der Betriebsratswahl?

Eine Betriebsratswahl kann gemäß § 19 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde. Der Rechtsverstoß darf nicht berichtigt worden sein (eine Berichtigung war womöglich auch gar nicht möglich). Zudem muss der Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst haben.

Wer kann eine Betriebsratswahl anfechten?

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber zur Wahlanfechtung berechtigt.

Welche Frist muss für die Wahlanfechtung beachtet werden?

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz ist eine Wahlanfechtung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Was passiert nach meiner ersten Anfrage?

Nach Deiner Anfrage schildern wir gemeinsam Deine Situation und klären die wichtigsten Punkte rund um den Ablauf der Wahl. Anschließend bringen wir Dich mit der passenden Fachperson aus unserem Netzwerk zusammen und begleiten Dich transparent über unser Arbeitsweltportal. So weißt Du früh, ob und wie sich eine Anfechtung für Dich lohnt. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Noch unsicher?

Du bist Dir nicht sicher, ob die Betriebsratswahl rechtmäßig war, und möchtest rechtlichen Rat? Dann melde Dich bei uns – wir beraten Dich gerne. Schreib uns an info@campusarbeitswelt.de oder ruf an unter 0211 96294060.